mdm - Mitteldeutsche Medienförderung

Unterbereiche

Wie MEDIAstart abläuft

Alle Unternehmen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich schriftlich bewerben. Das Unternehmen wird dabei von dem/der Gründer*in (dem/der geschäftsführenden Gesellschafter*in) oder vom gesamten Gründerteam (alle Eigentümer*innen) repräsentiert. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Unternehmen noch nicht notariell gegründet ist, muss die notarielle Unternehmensgründung bis zum Beginn des Programms vollzogen sein.

Nach einer MDM-internen Bewerbervorauswahl wertet ein Kompetenzteam aus erfahrenen Medienmacher*innen und -expert*innen die schriftlichen Bewerbungen aus. Potentielle Teilnehmer*innen werden zu einem Unternehmenspitch vor dem Kompetenzteam eingeladen, welches danach über die Teilnahme an MEDIAstart entscheidet.

Bewerbungen für den Jahrgang 2025 sind ab sofort möglich.

Mit allen für MEDIAstart ausgewählten Unternehmen wird die MDM eine vertragliche Vereinbarung schließen, welche die Einzelheiten des Programms regelt.

MEDIAstart beginnt im Januar 2025. Das Programm hält für die ausgewählten Gründer*innen folgendes Angebot bereit:

-   Für alle Geschäftsführer*innen und Eigentümer*innen der MEDIAstart-Unternehmen gibt es ein maßgeschneidertes Workshop-Programm, das ihnen Basis- und Spezialwissen zu Ihrer Branche, zu Rechtsgrundlagen, Geschäftsmodellen, Managementtechniken etc. vermittelt und Kontakte zu Institutionen, Programmentscheider*innen und potentiellen Auftraggeber*innen herstellen hilft.

-   Individuell ausgewählte Mentor*innen mit spezieller Branchenerfahrung werden als Berater*innen und Vertrauenspersonen in die Unternehmensentwicklung eingebunden.

-   Jedes teilnehmende Unternehmen erhält zur wirtschaftlichen Absicherung einen monatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von bis zu 1.000.- EUR für die Dauer von einem Jahr.

Nach Aufnahme ins MEDIAstart-Programm ist die Teilnahme an den oben beschriebenen Workshops für die Gründerteams obligatorisch. Die Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse erfolgt nach der Vorlage aktueller Quartalsberichte.